Professionelle Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen für Privatpersonen
Persönliche Dokumente
Ich bin als Dolmetscherin und Übersetzerin für die englische Sprache öffentlich bestellt und beeidigt. Das bedeutet, dass ich Ihre persönlichen Dokumente für gerichtliche und behördliche Zwecke für Sie übersetzen darf und auch als Dolmetscherin für Sie tätig sein kann.
Eheschließung im Ausland?
Erkundigen Sie sich im Land Ihre Wahl, welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
- Geburtsurkunden
- Scheidungsbeschlüsse / Scheidungsurteile
- Meldebescheinigungen, etc.
Damit Sie Ihre Ehe dann in Deutschland auch registrieren lassen können, sollten Sie Ihr Standesamt konsultieren, um zu erfahren, welche Anforderungen an die ausländischen Dokumente gestellt werden.
- Eheurkunden
- Apostillen, etc.
Eheschließung mit einer ausländischen Partnerin / einem ausländischen Partner in Deutschland?
Dafür müssen Sie die verschiedensten Unterlagen beim zuständigen Standesamt einreichen.
- Geburtsurkunden
- Ehefähigkeitszeugnisse
- ggf. eidesstattliche Erklärungen zum Alter, zum Namen etc.
- Nachweise über frühere Eheschließungen / Scheidungsurkunden etc.
Sollte Ihre Partnerin / Ihr Partner die deutsche Sprache noch nicht in ausreichendem Maße beherrschen, benötigen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung und die Eheschließungszeremonie auch einen Dolmetscher.
- Gern stehe ich als Dolmetscherin zur Verfügung
Studium / Berufstätigkeit im Ausland?
Gern übersetze ich Ihre Schulzeugnisse, Universitätsabschlüsse, Urkunden
über Berufsabschlüsse, Nachweise zu Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben, eventuell erforderliche Bankunterlagen, etc.